a) Erarbeiten der Entwurfsplanung auf Grundlage der Vorplanung unter Vertiefung zum Beispiel der gestalterischen, funktionalen, wirtschaftlichen, standörtlichen, ökologischen, natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen
b) Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
c) Abstimmen der Planung mit zu beteiligenden Stellen und Behörden
d) Darstellen des Entwurfs zum Beispiel im Maßstab 1:500 bis 1:100, mit erforderlichen Angaben insbesondere
e) zur Bepflanzung,
f) zu Materialien und Ausstattungen,
g) zu Maßnahmen auf Grund rechtlicher Vorgaben,
h) zum terminlichen Ablauf
i) Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
j) Kostenberechnung, zum Beispiel nach DIN 276 einschließlich zugehöriger Mengenermittlung
k) Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
l) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Entwurfsplanungsergebnisse
• Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustimmungen
• Erarbeiten besonderer Darstellungen, zum Beispiel Modelle, Perspektiven, Animationen
• Beteiligung von externen Initiativ- und Betroffenengruppen bei Planung und Ausführung
• Mitwirken bei Beteiligungsverfahren oder Workshops
• Mieter- oder Nutzerbefragungen
• Erarbeiten von Ausarbeitungen nach den Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie des besonderen Arten- und Biotopschutzrechtes, Eingriffsgutachten, Eingriffs- oder Ausgleichsbilanz nach landesrechtlichen Regelungen
• Mitwirken beim Erstellen von Kostenaufstellungen und Planunterlagen für Vermarktung und Vertrieb
• Erstellen und Zusammenstellen von Unterlagen für die Beauftragung von Dritten (Sachverständigenbeauftragung)
• Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln und Beschäftigungsmaßnahmen
• Abrufen von Fördermitteln nach Vergleich mit den Ist-Kosten (Baufinanzierungsleistung)
• Mitwirken bei der Finanzierungsplanung
• Erstellen einer Kosten-Nutzen-Analyse
• Aufstellen und Berechnen von Lebenszykluskosten