a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen
b) Erstellen von Plänen oder Beschreibungen, je nach Art des Bauvorhabens zum Beispiel im Maßstab 1:200 bis 1:50
c) Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
d) Darstellen der Freianlagen mit den für die Ausführung notwendigen Angaben, Detail- oder Konstruktionszeichnungen, insbesondere
e) zu Oberflächenmaterial, -befestigungen und -relief,
f) zu ober- und unterirdischen Einbauten und Ausstattungen,
g) zur Vegetation mit Angaben zu Arten, Sorten und Qualitäten,
h) zu landschaftspflegerischen, naturschutzfachlichen oder artenschutzrechtlichen Maßnahmen
i) Fortschreiben der Angaben zum terminlichen Ablauf
j) Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung
• Erarbeitung von Unterlagen für besondere technische Prüfverfahren (zum Beispiel Lastplattendruckversuche)
• Auswahl von Pflanzen beim Lieferanten (Erzeuger)